In Arztpraxen und Krankenhäusern haben Anwender und Patienten regelmäßig Kontakt mit medizinischen Geräten. Deshalb stehen Sicherheit und Gesundheitsschutz im Vordergrund.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt die Anforderungen an die medizinische und technische Qualität von Medizinprodukten – von der Inbetriebnahme über die gesamte Einsatzzeit des Gerätes. Alle Medizinprodukte unterliegen also speziellen Bestimmungen bezüglich Dokumentation und Prüfungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen mit den geforderten sicherheitstechnischen Kontrollen (STK). Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Die sichere Versorgung Ihrer Patienten.
Die MED Secure verfügt über die vorgeschriebene technische Ausstattung und unsere Techniker sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert und aktuell geschult, um sicherheitstechnische Kontrollen ordnungsgemäß durchzuführen.
Welche Geräte brauchen eine STK?
Wir bieten herstellerunabhängige sicherheitstechnische Kontrollen für alle in den niedergelassenen Praxen vorhandenen Geräte, wie z.B.:
- Ultraschallgeräte
- EKG-Geräte
- Defibrillatoren
- Spirometer
- Patientenmonitore
- Blutdruckmessgeräte
- etc.
Welche Prüffristen gelten?
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) sind innerhalb der gesetzlichen Frist (i.d.R. 2 Jahre) durchzuführen, es sei denn, der Hersteller weicht ausdrücklich davon ab. Wir empfehlen eine jährliche STK, um Gerätemängel rechtzeitig zu erkennen und Risiken für Anwender und Patienten zu vermeiden.
Nach Wartung oder Reparatur
Unabhängig von den vorgeschriebenen Prüffristen ist eine STK unverzüglich durchführen zu lassen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass das Medizinprodukt Abweichungen zum erstmaligen Einsatz aufweist oder durch einen Eingriff oder auf andere Weise beeinflusst sein könnte.